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Episode Nr. 3 - Risiko Probefahrt

Mustang-Sally ist happy, bekommt sie doch in wenigen Wochen Zwillinge. Das heißt aber leider auch, das Pony muss einer Familienkutsche weichen und verkauft werden. Also Inserat entworfen, Portale ausgewählt und … dann auf diese Meldungen gestoßen:

BILD 17.12.2016:
RUHRGEBIET AKTUELL AUTOUNFALL AUF PROBEFAHRT: KUNDE FÄHRT FORD MUSTANG GEGEN BAUM
Da hatte sich der Mann (48) ein richtig heißes Gefährt ausgesucht: Ein Ford Mustang GT Premium Coupe von 2015, 5,0 Liter V8-Motor, Spitze 250 km/h… Doch die rasante Probefahrt endete vor einem Baum! Polizeisprecher Ulrich H.: „Das Auto ist aus noch unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen. Der Fahrer und seine 49-jährige Frau kamen glücklicherweise mit leichten Verletzungen davon.”
Der Händler Willi L. allerdings versteht die Autowelt nicht mehr. Seit 30 Jahren verkauft der Unternehmer aus Hagen schon amerikanische Sportwagen. „Ich hab’ so einen Hals. Das ist mir wirklich noch nie passiert. Die ganze Karre ist Schrott, jeder Airbag ist aufgegangen. Jetzt werde ich bestimmt in der Versicherung hochgestuft…”

Trierischer Volksfreund:
Laut Polizei kam es am 12.12.2015 am Freitagabend gegen 18:15 Uhr zu einem Unfall, als ein 20-Jähriger mit einem 435 PS starken Ford Mustang eine Probefahrt auf der L 190 aus Richtung Rhaunen kommend in Fahrtrichtung Krummenau machte. Der Fahranfänger fuhr zu schnell und geriet dadurch auf der nassen Fahrbahn auf die Gegenfahrbahn. Hier kollidierte er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das entgegenkommende Auto in die Leitplanke gedrückt, während der Ford Mustang in ein weiteres entgegenkommendes Fahrzeug geschleudert wurde. Alle drei Fahrer wurden hierbei leicht verletzt und in die Krankenhäuser Idar-Oberstein und Simmern gebracht. An den Fahrzeugen entstand Totalschaden. Der Sachschaden beläuft sich auf einen hohen fünfstelligen Betrag.

Stuttgarter Nachrichten, 22.03.2013:
Nach einem Verkehrsunfall am Freitagnachmittag mit insgesamt vier Fahrzeugen ist die Theodor-Heuss-Straße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof vorübergehend vollständig gesperrt worden.
Wie die Polizei berichtet, war der 38-jährige Fahrer eines Ford Mustang gegen 16.40 Uhr in der Innenstadt offenbar viel zu schnell unterwegs und kam links von der Fahrbahn ab. Er fuhr gegen den Bordstein, wobei ein Rad seines Wagens abgerissen wurde und gegen einen geparkten Wagen flog. Der Ford Mustang fuhr anschließend auf den VW Passat eines 48-Jährigen auf, der an der roten Ampel an der Gymnasiumstraße wartete. Dabei wurde die 35 Jahre alte Beifahrerin im VW Passat leicht verletzt. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der VW Passat noch auf den davor haltenden Nissan Qashqai eines 41-jährigen Mannes geschoben. Bei dem Unfall entstand ein Schaden von 20.000 bis 30.000 Euro.

Der Verkauf eines Gebrauchtwagen ohne eine Probefahrt kommt praktisch nicht vor, ganz gleich, ob das Auto im Internet oder einer Zeitung inseriert oder auf einem lokalen Automarkt angeboten wird. Als Verkäufer kann man dabei zwar auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, aber Risiken bleiben trotzdem. 

Der Kaufinteressent ist vom Mustang begeistert, an das neue Auto aber noch nicht gewöhnt, die Bedienungselemente sind anders als er es aus seinem Auto kennt, ebenso wie das Brems- und Lenkverhalten. Nicht zu unterschätzen die Motorleistung bei Heckantrieb. Vielleicht hat er bei der Probefahrt auch einen Kumpel dabei und will mal die Grenzen austesten. 

Und wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall kommt?

Viele Autohändler haben ihre Fahrzeuge Vollkasko versichert. Aber auch dann gilt: Wird der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz des Kunden verursacht, ist dieser von der Versicherung nicht abgedeckt und der Probefahrer haftet. Das Überfahren einer roten Ampel kann genauso unter grobe Fahrlässigkeit fallen, wie riskante Fahrmanöver, um das Brems-, Kurven- oder Beschleunigungsverhalten des Mustang zu testen. Dass der Probefahrer nicht betrunken sein oder unter Drogen stehen sollte – und einen gültigen Führerschein haben sollte - versteht sich von selbst. Jedenfalls ab jetzt lasst ihr euch vor der Probefahrt den Führerschein zeigen! 

Bei einem Verkauf durch privat darf der Probefahrer nicht darauf vertrauen, dass der Mustang gegen leicht fahrlässige Schäden vollkaskoversichert ist. Die Versicherung des Verkäufers übernimmt den Schaden nur im vertraglich vereinbarten Umfang. Hat der Verkäufer also nur eine Haftpflicht, übernimmt diese den Schaden an einem fremden Auto, aber nicht am eigenen, das verkauft werden soll. Für einen Schaden daran haftet der Probefahrer und zwar auch bei leichter Fahrlässigkeit. Besteht eine Teil- oder Vollkasko, hängt es von den Versicherungsbedingungen ab, was diese zahlt. Womöglich sind Schäden bei Probefahrten ausgeschlossen. Meist gibt es eine Selbstbeteiligung und anschließend wird der Versicherungsnehmer in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Auch dies sind Schäden, auf die der Probefahrer unter Umständen in Anspruch genommen werden kann. Der Verkäufer sollten zuvor einen Blick in seinen Versicherungsvertrag werfen und im Zweifel Kontakt mit seiner Versicherung aufnehmen, um später keine Überraschung zu erleben. 

Es empfiehlt sich, gerade bei teuren Fahrzeugen, einen Haftungsausschluss zu vereinbaren. 

Auch bei einem Kauf von privat kann die Haftung des Fahrers für einen Unfall auf der Probefahrt ausgeschlossen werden, etwa durch eine schriftliche Vereinbarung. In der Praxis ist dies zwar eher unüblich, aber die Automobilclubs halten trotzdem Musterformulare für Probefahrtvereinbarungen bereit. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann dadurch zwar auch nicht ausgeschlossen werden, aber es schadet nicht, wenn der Kaufinteressent dies und mehr vor der Probefahrt mal schwarz auf weiß liest und durch Unterschrift bestätigt. Weiter kann die Dauer der Probefahrt vereinbart werden, wer den Sprit bezahlt und eine Kaution geregelt und hinterlegt werden.

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