Wissenswertes

Klink & Schnatterer Wissenswertes

Episode Nr. 5 - Das Jahr 2017 kann kommen

Mustang-Sally, Lieutenant Frank Bullitt, Nick Nolte, Eddie Murphy und andere bekannte und weniger bekannte Mustang-Fahrerinnen und -Fahrer dürfen wieder mal die Fahrschulbank drücken. Das ändert sich 2017 im Straßenverkehr:

Rettungsgasse

Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung gilt: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es einen Stau gibt, ist eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben zu bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts, also dann keine Gasse mehr in der Mitte. - Da gefühlt in Deutschland ohnehin alle links fahren, ist rechts ja Platz.

30er-Zonen
Die bürokratischen Hürden, um auf Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 eine Absenkung auf Tempo 30 zu erreichen, waren bislang sehr hoch. Zukünftig sollen Gemeinden eine 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen. - Abbau der Bürokratie in Deutschland geht weiter, bald ist keine mehr da. 

E-Bikes auf Radwegen
Es wird ein neues Verkehrsschild auf einigen von Deutschlands Radwegen geben: "E-Bikes erlaubt". Gemeint sind damit nicht so genannte Pedelecs, also Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h, die sowieso normalen Fahrrädern gleichgestellt und auf jedem Radweg erlaubt sind. Gemeint sind aber auch nicht so genannte S-Pedelecs, also Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h, die bleiben nach wie vor auf allen Radwegen verboten und dürfen nur auf die Fahrbahn. Sondern gemeint sind Vehikel wie zum Beispiel Elektro-Scooter oder Elektro-Mofas mit einer Vmax von 25 km/h. - Besser wären also drei neue Verkehrsschilder und Führerschein für Radler.

Radelnde Eltern
Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Nun müssen Kinder und Eltern nicht mehr getrennte Wege nutzen. - Auch eine Art der Familienzusammenführung.

Höhere Gebühren für HU und Führerschein
Die theoretische Führerscheinprüfung soll künftig 11,90 Euro statt rund elf Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden zukünftig 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,50 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorradprüfung verteuert sich auf 121,38 Euro. - Vielleicht werden ja die Fahrschulstunden preiswerter und die Anzahl geringer, um das wieder auszugleichen. 
Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 35 Euro und 54,86 Euro erhoben. - Soll leider auch für den Mustang gelten, obwohl sich die Prüfer doch freuen, wenn wir vorfahren.

Euro 4 für Motorräder
Neue Motorräder und Leichtkrafträder können nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß damit um mehr als die Hälfte. - Jedenfalls auf den Prüfständen.

Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 cm³ nicht mehr als 80 dB(A) betragen. Die Neureglung gilt jedoch nur für Erstzulassungen, alte Bikes genießen Bestandschutz. - Den genießt der Mustang ja schon seit 1964.

WLTP kommt 
Neuwagen werden ab September 2017 nach dem "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" geprüft. Dieser Testzyklus wird zwar wie der bisherige NEFZ auch auf einem Rollenprüfstand durchgeführt, ist jedoch umfangreicher, umfasst mehr unterschiedliche Fahrprofile und dürfte zumindest zu etwas realistischeren Verbrauchsangaben führen. - Alles wird gut.

Ampel-Regelung
Bisher galt für Radfahrer die Fußgängerampel. Wenn es an einer Ampelanlage keine gesonderte Radfahrerampel gab. Künftig gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“ Auf Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. - Soll auch für Radler gelten, die nie an roten Ampeln halten.

Erweitertes Handy-Verbot
Für 2017 ist eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer in Planung. Es soll künftig auch andere Geräte wie zum Beispiel Tablets beinhalten. - Frühstücken, Schminken und Rasieren während der Fahrt bleibt aber ebenso wie Sex im Auto erlaubt.

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